Die GOT-Notdienstnovelle wurde am 13.02.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 14.02.2020 in Kraft. Seitdem muss für Leistungen,
die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen erbracht werden, neben einer Notdienstgebühr von € 50,- netto mindestens der doppelte Gebührensatz berechnet werden.
Während meiner normalen Arbeitszeiten (Mo-Fr 9-18 Uhr) bin ich selbstverständlich unverändert und ohne Extragebühren für Sie da. Außerdem gelten diese Gebühren nicht für reguläre Termine, die wir vorher abgemacht haben.